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Es wird eine Entscheidung
des BVerfG darüber eingeholt, ob § 31 Satz 5 und § 36 Abs. 2 Satz 1
EStG in der für das Streitjahr 2001 maßgeblichen Fassung insoweit mit
dem GG vereinbar sind, als danach bei Steuerpflichtigen, deren
Einkommen gemäß § 31 Satz 4 EStG um die Freibeträge des § 32 Abs. 6
EStG gemindert wurde, die tarifliche Einkommensteuer auch in den
Fällen um die Hälfte des gezahlten Kindergelds zu erhöhen ist, in
denen eine Anrechnung des Kindergelds auf den Barunterhalt mit
der Folge ganz oder teilweise unterblieben ist, dass im
wirtschaftlichen Ergebnis nicht einmal die tatsächlichen
Unterhaltzahlungen des Steuerpflichten in vollem Umfang von der
Einkommensteuer freigestellt worden sind. |
BFH
30. November 2004
VIII R 51/03 |
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Erbringt ein Arbeitnehmer seine
Arbeitsleistung vorübergehend außerhalb der Wohnung und des
dauerhaften Mittelpunktes seiner beruflichen Tätigkeit, so begründet
er dort auch nach Ablauf von drei Monaten keine (weitere)
Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, wenn sich die
auswärtige Tätigkeit als untergeordnet darstellt. |
BFH
18. Mai 2004
VI R 70/98 |
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Aufwendungen des Vaters in Erfüllung des
gesetzlichen Unterhaltsanspruches der nicht mit ihm verheirateten
Mutter seines Kindes aus Anlass der Geburt können als außergewöhnliche
Belastungen nach § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigt werden, sofern für
die Mutter des Kindes kein Anspruch auf einen Kinderfreibetrag oder
Kindergeld besteht. |
BFH
19. Mai 2004
III R 30/02 |
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Der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen
ist auch dann zu kürzen, wenn das Anwaltschaftsrecht auf
Altersversorgung noch nicht unverfallbar ist oder diese im Hinblick
auf die wirtschaftliche Situation des Arbeitsgebers nicht gesichert
erscheint. Die Kürzung des Vorwegabzugs ist nicht rückgängig zu
machen, wenn eine Pensionszusage in späteren Jahren widerrufen wird.
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BFH
28. Juli 2004
XI R 67/03 |
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Erhält der Versicherungsvertreter vom
Versicherungsunternehmen die Abschlussprovision nicht nur für die
Vermittlung der Versicherung, sondern auch für die weitere Betreuung
des Versicherungsvertrages, so hat er für die Verpflichtung zu
künftiger Vertragsbetreuung eine Rückstellung wegen
Erfüllungsrückstandes zu bilden. |
BFH
28. Juli 2004
XI R 63/03 |
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Unterhält ein unverheirateter Arbeitnehmer
am Ort des Lebensmittelpunkts seinen Haupthausstand, so kommt es für
das Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung nicht darauf an, ob die
ihm dort zu ausschließlichen Nutzung zur Verfügung stehenden
Räumlichkeiten den bewertungsrechtlichen Anforderungen an eine Wohnung
gerecht werden. |
BFH
14. Oktober 2004
VI R 82/02 |
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"Mehrjährig" i.S. des § 34 Abs. 3 EStG a.F.
(jetzt: § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG) ist eine Tätigkeit, die sich über zwei
Veranlagungszeiträume erstreckt, auch dann, wenn sie einen Zeitraum
von weniger als zwölf Monaten umfasst. |
BFH
14. Oktober 2004
VI R 46/99 |
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Bringen Bruchteilseigentümer Grundstücke
zu unveränderten Anteilen in eine personenidentische Gesellschaft
bürgerlichen Rechts mit Vermietungseinkünften ein, liegt
steuerrechtlich kein Anschaffungsvorgang vor, weil die Gesellschafter
gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO 1977 weiterhin im bisherigen Umfang als
Bruchteilseigentümer der Grundstücke anzusehen sind. |
BFH
06. Oktober 2004
IX R 68/01 |
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Wechselt der Steuerpflichtige zu Beginn
eines Wirtschaftsjahres von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich, gilt kraft der Fiktion
des § 7 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a 2. Halbsatz EStG 1997 das für die
Ansparabschreibung vorausgesetzte Größenmerkmal auch dann als erfüllt,
wenn das Betriebsvermögen ausweislich der Eröffnungsbilanz mehr als
400.000 DM beträgt. |
BFH
15. September 2004
10 R 5/02 |
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Beteiligt sich eine Vermögensverwaltende
Personengesellschaft (Obergesellschaft) mit Einkünften aus Vermietung
und Verpachtung an einer gewerblichen tätigen anderen
Personengesellschaft (Untergesellschaft), so hat das nicht zur Folge,
dass die gesamten Einkünfte der Obergesellschaft als Einkünfte aus
Gewerbebetrieb gelten. (gegen R 138 Abs. 5 Satz 4 EStR). |
BFH
06. Oktober 2004
IX R 53/01 |
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Der Verzicht auf Nachbarschaftsrechte im
Rahmen einer Grundstücksveräußerung stelle keine eigene Leistung dar.
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BFH
06. Oktober 2004
IX R 53/01 |
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Aufwendungen für erstmalige
Berufsausbildung können vorab entstandene Werbungskosten sein. |
BFH
27. Mai 2003
VI R 33/01 |
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Die Sachbezugswerte betragen in 2005 für
ein Frühstück € 1,46 und für ein Mittag- bzw. Abendessen € 2,61 |
BMF
29. Oktober 2004
VI R 27/01 |
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Die Kosten einer Gartenerneuerung können
anteilig den Kosten des häuslichen Arbeitszimmers zuzurechnen sein,
wenn bei einer Reparatur des Gebäudes, zu dem das Arbeitszimmers
gehört, Schäden am Garten verursacht worden sind. Zu berücksichtigen
sind allerdings nur diejenigen Aufwendungen, die der Wiederherstellung
des ursprünglichen Zustands dienen. |
BFH
06. Oktober 2004
VI R 27/01 |
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Die als Sonderausgaben berücksichtigte
Kirchensteuer ist --ggf. nachträglich-- zu kürzen, soweit sie in einem
späteren Veranlagungszeitraum erstattet wird und im Jahr der
Erstattung nicht mit gezahlter Kirchensteuer verrechnet werden kann.
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BFH
07. Juli 2004
XI R 10/04 |
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Die bislang geltende Möglichkeit
Direktversicherungen nach § 40b EStG pauschal zu versteuern ist für
die kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung ab 01. Januar 2005
nicht mehr zulässig. Es gilt ab dann die nachgelagerte Besteuerung.
Die Beiträge sind demzufolge steuerfrei. |
Summa Summarum
05/2004 |
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Ein selbstständiger EDV-Berater, der
Computer Anwendungssoftware entwickelt, kann einen dem Ingenieur
ähnlichen Beruf i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausüben (Änderung d.
Rechtssprechung) |
BFH
04. Mai 2004
XI R 9/03 |
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Aufwendungen für den Einbau einer
Solaranlage zur Brauchwassererwärmung in eine bereits vorhandene
Gaswärmeversorgung eines Wohnhauses stellen Erhaltungsaufwand dar.
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BFH
14. Juli 2004
IX R 52/02 |
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Das Finanzamt darf die Ansparabschreibung
auch dann nicht kürzen, wenn sie unangemessen hoch erscheint.
(Finanzamt hat Revision eingelegt. Aktenzeichen beim BFH: X R 29/04) |
FG Düsseldorf
07. Juni 2004
7 K 5808/02 E |
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Die Tätigkeit im Rahmen eines freiwilligen
sozialen Jahres ist grundsätzlich nicht als Berufsausbildung zu
beurteilen. Für den Zeitraum, in dem das Kind ein freiwilliges
soziales Jahr leistet, steht den Eltern daher kein
Ausbildungsfreibetrag zu. |
BFH
24. Juni 2004
III R 3/03 |
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Führt ein Arbeitgeber die
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung nicht ab, ist der
Vorwegabzug nicht zu kürzen. |
BFH
21. Januar 2004
XI R 38/02 |
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Keine Kürzung der Einkünfte und Bezüge
eines Kindes um die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung bei
der Ermittlung des Jahresgrenzbetrages. |
BFH
04. November 2003
VIII R 59/03 |